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Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg)

Ihre Vermutung ist richtig. Beim Bildungszeitgesetz wird ein Rechtsanspruch festgelegt, d.h. auch seine Grenzen. Eine solche Grenze stellt die Antragsfrist dar. Die müssen Sie einhalten, um generell Anspruch auf Bildungsurlaub zu haben. Sonst kann der Arebitgeber ohne weitere Begründung ablehnen. Das ist eine Schutzklasuel für den Arbeitgeber. Aber: er kann darauf natürlich verzichten und auch kurzfristig Bildungsurlaub gewähren.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:14.09.2022 16:44


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Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von G Seiler (14.09.2022)
 Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (14.09.2022)
  Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Alexander H. (23.09.2022)
   Re: Antragsfrist - was heißt das? (Baden-Württemberg) von Bernhard Eul-Gombert (23.09.2022)


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