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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Die Anmeldefrist ist im Gesetz vorgegeben.
Ihr Arbeitgeber kann aber aus Kulanz darauf verzichten und Ihnen freiwillig den Bildungsurlaub genehmigen. Also: Freundlich fragen lohnt ;-)


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.02.2023 14:11


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Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Karpa, Ulrike (02.02.2023)
 Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (02.02.2023)


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