Re: Bildungsurlaub - Anzahl berechtigte Personen (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Gesetz ist da eindeutig: Der Anspruch entfällt, "wenn bereits zehn v. H. der Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr freigestellt worden sind." Auf Ihren Fall bezogen: bei 2 Personen werden die 10% knapp nicht erreicht. Erst, wenn 3 Personen ihren Anspruch wahrnehmen, kann der Arbeitgeber weitere Anträge ablehnen nach diesem Paragrafen ablehnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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