Re: Darf Arbeitgeber Kosten für BU übernehmen? (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitgeber darf selbstverständlich die Kosten für Ihren Bildungsurlaub übernehmen. Die steuerliche Bewertung kann seriös nur ein* Steuerberater*in vornehmen. Dabei dürfte eine Rolle spielen, inwieweit der Bildungsurlaub betrieblichen Interessen dient. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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