Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub (Rheinland-Pfalz)

Der Anteil der Berufstätigen, die Bildungsurlaub nehmen, liegt seit langer Zeit pro Jahr im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine generelle Obergrenze wäre also unnötig - und es gibt sie so auch in keinem der Gesetze. Was es gibt, sind Schutzklauseln für kleine und mittelgroße Betriebe. Die begrenzen je nach Betriebsgröße die maximale Anzahl in der Belegschaft, die innnerhalb eines Jahres Bildungsurlaub nehmen dürfen. Diese Schutzregeln weichen von Land zu Land ab. Zudem verteilen sich die Bildungsurlaub Nehmenden ja auf 52 Wochen pro Jahr, der betriebliche Aufwand, die Abwesenheit von Mitarbeitenden abzufedern, ist für den Erholungsurlaub deutlich größer.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:25.07.2023 09:09


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub (Rheinland-Pfalz) von Simone (24.07.2023)
 Re: Bildungsurlaub (Rheinland-Pfalz) von Bernhard Eul-Gombert (25.07.2023)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog