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Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen)

Der Anspruch auf Bildungsurlaub entsteht erst 6 Monate nach beginn des Arbeitsverhältnisses. Das dürfte hier das schlagende Argument sein. Freiwillig darf der Arbeitgeber Ihnen natürlich auch schon früher Bildungsurlaub gewähren. Er darf ihn auch bezahlen, wenn er denn will.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.09.2023 15:52


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Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von C.Engel (13.09.2023)
 Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.04.2024)
 Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.09.2023)


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