Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Bildungsurlaub NRW /Wiedereintritt/Keine Probezeit (Nordrhein-Westfalen)

Hallo, ich arbeite seit 01.10.2023 wieder bei meinem alten Arbeitgeber. Ich war vorher, vom 01.01.2000 bis 31.12.2022, schon mal dort beschäftigt. Aufgrund dessen wurde bei mir im Vertrag auch keine neue Probezeit festgelegt. Nun habe ich im September 2023 eine Fortbildung angefangen und würde gerne Bildungsurlaub für das Jahr 2023 beantragen bzw. würde diesen auch gerne ins Folgejahr übertragen. Leider habe ich die Rückmeldung der HR Abteilung bekommen, dass ich erst nach einer 6 monatigen Betriebszugehörigkeit Anspruch darauf habe. Meine Frage ist hiermit: Ist das rechtens oder könnte ich doch noch durch meinem alten Beschäftigungsverhältnis Anspruch darauf haben? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Schöne Grüße


Name:Maria
Datum:27.10.2023 12:34


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub NRW /Wiedereintritt/Keine Probezeit (Nordrhein-Westfalen) von Maria (27.10.2023)
 Re: Bildungsurlaub NRW /Wiedereintritt/Keine Probezeit (Nordrhein-Westfalen) von Maria (27.10.2023)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog