Re: BU in Bayern, wenn Unternehmenssitz in NRW? (Bayern) |
Hallo Rolf,
vielen Dank für Ihre Frage, die sehr häufig gestellt wird.
Es ist immer ausschlaggebend, welchem Bundesland Ihr Beschäftigungsverhältnis zugeordnet ist. Davon hängt ihr Anspruch von Bildungsurlaub ab.
Soweit ich Ihren Schilderungen entnehmen kann, befindet sich der Hauptsitz Ihres Arbeitgebers in NRW. Damit haben Sie in der Regel Anspruch auf Bildungsurlaub.
Vielleicht lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort ist oftmals ein Arbeitsstandort festgelegt. Sollten Sie unsicher sein, wäre auch der Betriebs- oder Personalrat noch eine Möglichkeit, sich zu erkundigen.
Bitte beachten Sie jedoch (speziell für NRW), dass der Bildungsurlaub bzw. die Sprachreise innerhalb von 500 km um NRW oder in NRW selbst abgehalten werden muss. Die Entfernung berechnet sich, so jedenfalls die Gesetzesbegründung, nach der Luftlinie vom Veranstaltungsort zur Landesgrenze von NRW.
Beste Grüße,
Simone Singer
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Name: | Simone Singer | Datum: | 12.12.2024 12:25 |
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