Re: Mindestbeschäftigungsdauer - nach Wechsel (Baden-W�rttemberg) |
Hallo Daniel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Tatsächlich wäre es gut, vorher abzuklären, welchem Bundesland Ihr Beschäftigungsverhältnis zugeordnet ist. Davon hängt ihr Anspruch von Bildungsurlaub ab.
Soweit ich Ihren Schilderungen entnehmen kann, ist das nicht ganz eindeutig.
Vielleicht lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Dort ist oftmals ein Arbeitsstandort festgelegt. Sollten Sie unsicher sein, wäre auch der Betriebs- oder Personalrat noch eine Möglichkeit, sich zu erkundigen.
Falls Sie hier Klarheit haben, würden auch unterschiedliche Gesetze zum Tragen kommen:
Für Baden-Württemberg haben Sie Recht, hier besteht tatsächlich erst Anspruch auf Bildungszeit nach zwölfmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses, wobei das mit Ihrem aufgeführten "internen Wechsel" nochmal genau abzuklären wäre. Sie könnten auch sicherheitshalber nochmal beim Ministerium nachfragen:
Regierungspräsidium Karlsruhe
– Referat 12 –
76247 Karlsruhe
Telefax: 0721 / 93340277
E-Mail: [email protected]
www.bildungszeit-bw.de
Falls Sie für Niedersachsen Bildungsurlaub beanspruchen können, könnte der Anspruch erstmals bereits nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Singer
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Name: | Simone Singer | Datum: | 12.12.2024 13:15 |
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