Re: Bildungsurlaub auch bei Teilzeitvorbereitung? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ich bin nicht ganz sicher, ob ih Ihre Frage richtig verstanden habe. Handelt es sich um einen Kurs, der Sie auf Teilzeit vorbereiten soll? Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass die Veranstaltung von einem nach dem AwbG anerkannten Veranstalter durchgeführt wird und die Anforderungen des AwbG erfüllt. Das kann Ihnen der Veranstalter sagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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