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Re: Verblockung splitten (Schleswig-Holstein)

Die Grundidee der Verblockung ist, die Teilnahme an einem längeren Seminar als Bildungsurlaub teilzunehmen. Dem entsprechen dann 2 unterschiedliche Seminare aber ja nicht. Sie können allerdings den Arbeitgeber fragen, ob er Ihnen freiwillig 2 Einzelbildungsurlaube genehmigt. Darf er - muss er aber nicht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.03.2023 11:20


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Verblockung splitten (Schleswig-Holstein) von Thomas Lembke (28.03.2023)
 Re: Verblockung splitten (Schleswig-Holstein) von Bernhard Eul-Gombert (29.03.2023)


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