Re: Verblockung splitten (Schleswig-Holstein) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Grundidee der Verblockung ist, die Teilnahme an einem längeren Seminar als Bildungsurlaub teilzunehmen. Dem entsprechen dann 2 unterschiedliche Seminare aber ja nicht. Sie können allerdings den Arbeitgeber fragen, ob er Ihnen freiwillig 2 Einzelbildungsurlaube genehmigt. Darf er - muss er aber nicht. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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