Re: Bildungsurlaub angestellte Lehrer in Schulzeit (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angestellte mit Beschäftigungsverhältnis in NRW haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Da Sie nicht verbeamtet sind, können Sie also grundsätzlich Bildungsurlaub nehmen. Während andere Bundesländer besondere Regelungen für Lehrkräfte aufgenommen haben, steht nichts dergleichen im AwbG - also auch nichts, was den Anspruch einschränkt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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