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Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Anne-P

Der Arbeitgeber muss diesen auch 6 Wochen vorher entsprechend ankündigen.

Er kann nicht, z. B. unterfristig, oder sogar rückwirkend (!) diese 2 Tage beanspruchen.


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