Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Arbeitgeber muss diesen auch 6 Wochen vorher entsprechend ankündigen. |
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Re: Bildungsurlaub und interne Fortbildung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Arbeitgeber muss diesen auch 6 Wochen vorher entsprechend ankündigen. |
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