Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub abgelehnt - fehlender Bezug (Nordrhein-Westfalen)

Eine Einzelanerkennung von Seminarenn als Bildungsurlaub gibt es in NRW nicht mehr - lediglich eine Veranstalteranerkennenung. Dieser plant dann Seminare entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ob die im Einzelfall erfüllt sind, darüber kann ein Arbeitgeber u.U. anderer Meinung sein. Falls es zu keiner Einigung kommt, wird das vor Gericht entschieden. Die Ablehnung Ihres Bildungsurlaubs nimmt Bezug auf §1 (3) des AwbG. Danach sind Bildungsurlaube zu gewähren, wenn "sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können". Dieser Ablehnungsgrund wird gern benutzt, Arbeitgeber hängen hier die Hürde interessengeleitet gerne hoch. Ob eine Diskussion hier zu einem für Sie besseren Ergbnis führt, können Sie sicher besser beurteilen - aber Sie können kein "Ja" erzwingen. Suchen Sie nach Möglichkeit Unterstützung durch den Betriebs- oder Personalrat. Die letzte Möglichkeit ist dann der Klageweg. Alternativ können Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie ersatzweise einen Bildungsurlaub der politischen Bildung besuchen werden - hier kann die Klausel aus §1 nicht greifen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.03.2022 16:14


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub abgelehnt - fehlender Bezug (Nordrhein-Westfalen) von Moni (29.03.2022)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt - fehlender Bezug (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (29.03.2022)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog