Re: Wegeunfall auf der Rückfahrt vom Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist eine plausible Auffassung, dass die unmittelbare An- und Abreise zum Bildungsurlaub versichert sind, denn beim Bildungsurlaub handelt es sich ja um Arbeitszeit. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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