Re: Bildungsurlaub für Reiseleitung (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt noch einen viel naheliegenderen Ausschlussgrund. Bildungsurlaub ist eine Lehrveranstaltung, ein Seminar. Es geht darum, etwas zu lernen. Ihr Leiter lernt aber nicht, er lehrt. Wäre er Teilnehmer, könnter nicht Kursleiter sein. Man kann nicht auf beiden Seiten der Wippe sitzen ;-) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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