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Re: Anspruch auf BU bei Berufsende im September

Tatsächlich weiß man oft zu Beginn des Jahres noch nicht, ob man bis Ende des Jahres beim gleichen Arbeitgeber ist. Die Regelung des Anspruchs ist darum einfach: Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf Bildungsurlaub ab dem ersten Tag des Jahres für dieses Jahr. Ausnahme: Wenn Sie bei einem Arbeitgeber bereits Bildungsurlaub genommen haben, können Sie beim Wechsel des Arbeitsplatzes nicht noch einmal Bildungsurlaub nehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.03.2023 16:16


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Anspruch auf BU bei Berufsende im September von Claudia Giebenhain (01.03.2023)
 Re: Anspruch auf BU bei Berufsende im September von Bernhard Eul-Gombert (02.03.2023)


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