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Re: Bildungsurlaub für dual Studierende einer Kommune (Nordrhein-Westfalen)

Entscheidend für den grundsätzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub ist der Status als Arbeitnehmer*in. Ob das hier zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Zudem müsste der Veranstalter nach dem AwbG anerkannt sein.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.05.2023 15:26


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Bildungsurlaub für dual Studierende einer Kommune (Nordrhein-Westfalen) von Sven H. (03.05.2023)
 Re: Bildungsurlaub für dual Studierende einer Kommune (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.05.2023)


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