ich habe den Anspruch auf die 5 Tage von 2022 auf 2023 übertragen, somit habe ich Anspruch auf 10 Tage im Jahre 2023. Voraussichtlich werde ich aber nur 5 Tage in 2023 in Anspruch nehmen.
Kann ich den Anspruch auf die restlichen 5 Tage in das nächste Jahr (2024) übertragen?
Natürlich unter Beachtung von:
"... der Arbeitnehmer kann die Übertragung der fünf Tage aus dem laufenden in das kommende Kalenderjahr zum Zweck der Zusammenfassung auch gegen den Willen des Arbeitgebers beanspruchen. Dies muss ausdrücklich erklärt werden und zwar noch im laufenden Jahr." Quelle: Leitfaden „Bildungsurlaub NRW“
Vielen Dank und schöne Grüße
Name:
Reiner Re
Datum:
28.07.2023 15:58
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Übertragung Bildungsurlaub auf das nächste Jahrvon Reiner Re