Re: Übertragung Bildungsurlaub auf das nächste Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Plan klingt nicht schlecht - wird aber vom Gesetz so nicht abgedeckt. Wenn Sie nur 5 Tage nehmen, statt der ursprünglich beantragten Zusammenfassung, geht ja die Grundlage für die Übertragung verloren. Sie können Ihren Arbeitgeber natürlich fragen, ob er diese doppelte Übertragung freiwillig akzeptiert ... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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