Re: Arbeitgeber lehnt anerkannten BU ab wegen Inhalt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Themenbereich Stressbewältigung / Stressreislienz führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer*innen - auch schon im Vorfeld bei der Einzelanerkennung von Themen durch Ministerien. Die Unterstellung von "Wellness-Kursen" bei Seminaren, die tatsächlich der Erhaltung der Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmer*innen dienen, wird leider durch die eher unscharfe Formulierung in den Gesetzen befördert. Arbeitnehmer*innen mit legitimen beruflichen Bildungsinteressen finden dann nicht die notwendige Unterstützung im Gesetzestext. Das liegt teils auch am Alter dieser Gesetze - und spiegelt das damalige Selbstverständnis als Industriegesellschaft. In Ihrem Fall bleibt Ihnen tatsächlich nur die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Rechtsanwält*innen haben über Datenbanken die Möglichkeit, Urteile zum Thema abzurufen und so Ihre Chancen abzuschätzen. Die Rechtslage ist leider von Bundesland zu Bundesland eine andere - das macht diese Einschätzung schwieriger. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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