Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hallo, ich würde gerne einen 5tägigen Sprachkurs von der Volkshochschule, der grundsätzlich als Bildungsurlaub anerkannt ist, beim Arbeitgeber auch als solchen beantragen. Leider fällt der Kurstermin allerdings noch in die Probezeit (5 Wochen vor Ende derselben). Ich habe gelesen, dass der Arbeitgeber dann nicht wie sonst verpflichtet ist, die Fortbildung als Bildungsurlaub anzuerkennen bzw. zu bezahlen. Meine Frage geht dahin: ist es vielleicht aber aus Kulanz möglich, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub gewährt und bezahlt - oder ist es gesetzlich tatsächlich nicht erlaubt, in der Probezeit Bildungsurlaub zu nehmen ? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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