Mindestbeschäftigungsdauer - nach Wechsel (Baden-W�rttemberg)
Hallo liebes Forum,
zunächst einmal: Toll das es so eine Anlaufstelle gibt und Danke für den Support!
Ich habe einer Frage zum Berechnungsbeginn der Mindestbeschäftigungsdauer nach einem internen Wechsel innerhalb des gleichen Konzerns.
- Zum 01.09. habe ich nach insgesamt fast 7 Jahren konzernintern den Job und damit auch die Gesellschaft gewechselt. Jetzt kam die Idee für Bildungsurlaub auf, jedoch bin ich schnell auf das Thema Mindestbeschäftigungsdauer gestoßen.
Daher stellt sich mir die Frage, ob die Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten (in Baden-Württemberg) durch den Wechsel von einer Gesellschaft zur anderen innerhalb des gleichen Konzern neu beginnt?
D.h. muss ich nun bis 01.09.2025 warten obwohl ich eigentlich schon lange im Konzern bin?
Zusätzlich stellt sich die Frage, welches Landesrecht für mich in Bezug auf den Bildungsurlaub gilt. Mein hauptsächlicher Arbeitsort befindet sich in Baden-Württemberg, jedoch läuft meine Gehaltsabrechnung (also die Firma die auf dem Lohnzettel steht) in Niedersachsen
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und freue mich auf eure Antwort.
Name:
Daniel
Datum:
20.10.2024 12:28
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Mindestbeschäftigungsdauer - nach Wechsel (Baden-W�rttemberg)von Daniel