mein Anbieter für den Bildungsurlaub verlangt für die administrativen Tätigkeiten rund um den Bildungsurlaub(Planung, Beantragung und Durchführung der Maßnahme sowie der Nachbearbeitung-Ausstellen der Teilnahmebescheinigung) eine Gebühr in Höhe von 120 Euro. Die Gebühr für dieTätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf die des Anbieters. Mich würde interessieren, ob das rechtlich ok ist und falls nein, wäre ich für die entsprechende Rechtsgrundlage dankbar.