![]() ![]() ![]() ![]() Re: Ablehnung des Antrags und Verkürzung um 2 Tage (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einen konkreten Termin aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das wirkt zwar in Ihrem Fall reichlich konstruiert - Ihr Problem ist nun, dass Sie das vor Gericht beweisen müssten. Betriebliche Gründe können ja plötzlich auftauchen. Dass Sie nun unbedingt im November Bildungsurlaub nehmen sollen, engt Sie in der Themenwahla aber außerordenlich ein - ich würde mir hier Hilfe vom Personal- oder Betreibsrat holen. Vielleicht kann er da vermitteln. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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