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Re: Ablehnung des Antrags und Verkürzung um 2 Tage (Nordrhein-Westfalen)

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einen konkreten Termin aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das wirkt zwar in Ihrem Fall reichlich konstruiert - Ihr Problem ist nun, dass Sie das vor Gericht beweisen müssten. Betriebliche Gründe können ja plötzlich auftauchen. Dass Sie nun unbedingt im November Bildungsurlaub nehmen sollen, engt Sie in der Themenwahla aber außerordenlich ein - ich würde mir hier Hilfe vom Personal- oder Betreibsrat holen. Vielleicht kann er da vermitteln.
Die 2 Tage Anrechnung einer betrieblichen Bildungsmaßnahme steht so im Gesetz. Diese 2 Tage müssen aber volle Tage sein und sie müssen konkret benannt sein. Sonst haben Sie ja keine Überprüfungsmöglichkeit. Das Zusammenstückeln von Kurzeinweisungen ist etwas anderes. Hier begibt sich der Arbeitgeber auf dünnes Eis. Ihr Problem: Sie müssten es vor Gericht klären lassen. Auch hier kann aber die Unterstützung des Betriebsrates nützlich sein, denn es scheint ja ein Problemn zu sein, dass nicht nur Sie betrifft.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:19.06.2023 14:42


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Ablehnung des Antrags und Verkürzung um 2 Tage (Nordrhein-Westfalen) von Rebecca (19.06.2023)
 Re: Ablehnung des Antrags und Verkürzung um 2 Tage (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (19.06.2023)


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