Eigenkündigung - BU nachträglich in Url. geändert (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BU wurde beantragt und im Juli 2023 genommen. Jetzt Eigenkündigung. Der Arbeitgeber will nun die 5 Tage als "normalen Urlaub" berechnen, sodass zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr ein Resturlaub von 20 Tagen, sondern nur noch 15 Tage bestehen sollen. Geht das? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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