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Eigenkündigung - BU nachträglich in Url. geändert (Nordrhein-Westfalen)

BU wurde beantragt und im Juli 2023 genommen. Jetzt Eigenkündigung. Der Arbeitgeber will nun die 5 Tage als "normalen Urlaub" berechnen, sodass zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr ein Resturlaub von 20 Tagen, sondern nur noch 15 Tage bestehen sollen. Geht das?


Name:Anja
Datum:29.08.2023 14:51


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Eigenkündigung - BU nachträglich in Url. geändert (Nordrhein-Westfalen) von Anja (29.08.2023)
 Re: Eigenkündigung - BU nachträglich in Url. geändert (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (03.09.2023)


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