Re: Eigenkündigung - BU nachträglich in Url. geändert (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Kalenderjahres sind ja nichts Ungewöhnliches. Darum sind diese Fälle auch im Gesetz geregelt: "Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr." Nicht nach dem Kalenderjahr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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