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Re: Keine Rückmeldung Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen)

Wichtig ist, dass Sie belegen können, Ihren Antrag rechtzeitig gestellt zu haben, z.B. über eine abgesendete Mail oder eine Empfangsquittung oder auch Zeug*innen.
Wenn das der Fall ist, ist es Sache des Arbeitgebers, ggf. zu prüfen und zu widersprechen. Tut er das nicht bis 4 Wochen vor Seminarbeginn, gilt das laut Gesetz als Zustimmung. Ein Kündigung tut nichts zur Sache, solange der austritt aus dem Unternehmen nach dem Bildungsurlaubsbeginn liegt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.04.2024 09:36


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Keine Rückmeldung Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Isabel Tost (26.03.2024)
 Re: Keine Rückmeldung Arbeitgeber (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.04.2024)


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