Re: Bildungsurlaub kleines Unternehmen (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt tatsächlich eine Schutzklausel für Betriebe. Die ist kurios umständlich formuliert und sprengt den Rahmen eines Forenbeitrags. Die Kurzversion: Bei 2 Vollzeitkräften hat eine davon Anspruch auf Bildungsurlaub. Bildungsurlaub gibt es grundsätzlich für alle Arbeitnehmer*innen, auch für Mini-Jobs. (unter Berücksichtigung der oben genannten Klausel). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|