Re: Anspruch Bildungsurlaub generell (Thüringen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es gibt einen Anspruch von 5 Tagen - jedes Jahr aufs Neue. Damit man auch längere Seminare besuchen kann, gibt es die Möglichkeit, den Anspruch von 2 Jahren zusammenzulegen. So kommt es zu den 10 Tagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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