Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Bildungsurlaubsanspruch entsteht i.d.R. erst nach einem halben Jahr in einem Unternehmen. Probezeit ist kein im NRW-Gesetz benannter Ablehnungsgrund - kann vom Arbeitgeber also nicht zur Zurückweisung Ihres Antrags angeführt werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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