Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen)

Der Bildungsurlaubsanspruch entsteht i.d.R. erst nach einem halben Jahr in einem Unternehmen. Probezeit ist kein im NRW-Gesetz benannter Ablehnungsgrund - kann vom Arbeitgeber also nicht zur Zurückweisung Ihres Antrags angeführt werden.
Formal brauchen Sie also nicht um Kulanz bitten. Gleichzeitig kann es in der Probezeit ja sinnvoll sein, zurückhaltend aufzutreten - das hängt von der individuellen Situation ab. Eine informelle Anfrage beim Arbeitgeber, ob er Ihnen für den Besuch des Seminars freigibt, könnte eine diplomatische Lösung sein, die Ihnen - hoffentlich - den Weg zum Kurs eröffnet, ohne Risiken wegen der Probezeit einzugehen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.04.2024 09:28


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von C.Engel (13.09.2023)
 Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.04.2024)
 Re: Bildungsurlaub in der Probezeit ? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.09.2023)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog